Der/die Pastoralreferent*in (PR) übt ein Amt in der katholischen Kirche aus.
Die Aufgaben von Pastoralreferent*innen sind sehr vielfältig und verschieden. In allen Bereichen der Gemeindepastoral, in der Seelsorge im Krankenhaus, in der JVA, im Betrieb, als Lehrkraft in
der Schule und in vielen weiteren Aufgabenfeldern eines Bistums werden PR eingesetzt.
Die Qualifikation für diesen Beruf ist die Kombination aus einem akademischen Studium und einer anschließenden Ausbildung für den pastoralen Dienst innerhalb eines Bistums. Anfang der 1970er
Jahre wurden in den Bistümern München-Freising, Rottenburg-Stuttgart und Würzburg erstmals Theolog*innen zu PR ausgebildet. Die meisten anderen Bistümer zogen in den darauffolgenden 15 Jahren
nach. 1994 bildete das Bistum Essen erstmals PR aus; 2018 das Erzbistum Paderborn. In den Ostdeutschen Bistümern werden außer im den Erzbistümern Hamburg und Berlin keine PR eingesetzt.
Voraussetzung für den Start in die mehrjährige Ausbildung zum*r PR (die sogenannte Assistenzzeit) ist das Studium der kath. Theologie mit dem Abschluss Magister oder in einigen Bistümern eine entsprechende fachverwandte Qualifikation. Nach Beendigung der Ausbildung werden die PR vom Bischof dauerhaft in den pastoralen Dienst gesandt bzw. dafür beauftragt.