Die Ausbildung zum Pastoralreferenten / zur Pastoralreferentin umfasst drei Stufen:
„Zur Phase der Ausbildung gehören das Studium an einer Katholisch-Theologischen Fakultät (Universität, Hochschule) sowie die diözesane Studienbegleitung.“ (Dienstordnung für Pastoralreferenten / Pastoralreferentinnen in den Bayerischen (Erz-) Diözesen; 4.1)
Diese Phase endet mit einem Universitätsabschluss (Magister-Theologiae), der als Erste Dienstprüfung angesehen wird.
Überall gibt es eine diözesane Ausbildung (Bewerberkreis / Mentorat o.ä.) während des Studiums. Die diözesane Studienbegleitung setzt in der Regel die Aufnahme in einem „Bewerberkreis“
voraus.
Mehr dazu in der konzeptionellen Beschreibung der Ausbildungsleitungen in der Übersicht der
KMA-PR.
In allen Bistümern werden Pastoralreferent*innen ausgebildet und eingestellt.
Lediglich in den ostdeutschen Bistümern, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg, wo Pastoralreferent:innen als Gemeindereferent:innen beschäftigt werden, findet die Ausbildung entsprechend
statt.
Wo gibt es Kooperationen in der Ausbildungsphase?
Hamburg und Osnabrück kooperieren sowie Passau und Regensburg.
Die Bistümer der Metropolie Bamberg, also Bamberg, Eichstätt, Speyer und Würzburg: Eine Kooperation in der Ausbildung der Berufsgruppen Priester, Diakone, PR und GR ist in der konkreten Planung
und soll nach Beschluß der Bischöfe 09/2023 starten.
Das Bistum Münster übernimmt Ausbildungsanteile im Bereich Pastoraltheologie für das Bistum Essen. Außerdem: Die Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten von dreizehn Bistümern werden durch
das Bistum Münster im Bereich Pastoralpsychologie ausgebildet.
Manche Ausbildungsmodule werden diözesanübergreifend angeboten (z.B. Augsburg mit Eichstätt).
Überall werden Ausbildungsmodelle angeboten, die gemeinsam mit den anderen Berufsgruppen (Priester und Gemeindereferent*innen) durchgeführt werden. Die Diakone sind häufig einbezogen, zumindest
bei den Diakonen im Hauptberuf.
Im Bistum Berlin gibt es Ausbildungskooperationen mit den ostdeutschen Bistümern quer durch die pastoralen Berufsgruppen.
Gibt es Begrenzungen bei der Anzahl der Neueinstellungen?
Begrenzungen in der Anzahl der Einstellungen sind aktuell nur in Hamburg (2 pro Jahr) und Paderborn (4 pro Jahr) bekannt.
In allen Bistümern sind Bewerbungen aus anderen Bistümern willkommen.
Gibt es Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufseinführung?
Die Zulassung zur Berufseinführung setzt in den meisten Bistümern die Teilnahme an studienbegleitenden Angeboten sowie Zugehörigkeit zum Bewerberkreis (z.B. Praktika) voraus.
Werden Quereinsteiger*innen für die Berufseinführung zugelassen?
In den meisten Bistümern werden Verfahren entwickelt bzw. bereits umgesetzt, um beispielsweise das Theologiestudium auf das Lehramt den Zugang zur Berufseinführung zu ermöglichen. Es werden
beispielsweise Assesement-Verfahrung und/oder Ergänzungsprüfungen durchgeführt.
„Die Berufseinführung umfasst die Dienstjahre als Pastoralassistent/-assistentin bis zum Abschluss der Zweiten Dienstprüfung. Im Rahmen diözesaner Regelungen kann ein Pastoralpraktikum bzw. Pastoralkurs, das/ der sich an das Studium anschließt, vorgeschaltet sein.“ (ebd. 4.2)
Die Berufseinführung endet mit der Zweiten Dienstprüfung.
Mit den Bildungsphasen sind Kirchliche Beauftragungen verbunden:
a) Kirchliche Beauftragung zur Mitarbeit in der Seelsorge und Missio Canonica
„Der Pastoralassistent / die Pastoralassistentin erhält mit Beginn der Zweiten Bildungsphase die vorläufige Beauftragung zur Mitarbeit in der Seelsorge im Bereich der Verkündigung, der Liturgie
und der Diakonie gemäß den jeweils geltenden Normen sowie die vorläufige Unterrichtserlaubnis. Mit der unbefristeten Einstellung werden ihm/ihr durch den (Erz-)Bischof die kirchliche Beauftragung
zur Mitarbeit in der Seelsorge und die Missio canonica für den Religionsunterricht erteilt.“ (Dienstordnung für Pastoralreferenten / Pastoralreferentinnen in den Bayerischen (Erz-) Diözesen; 5.1)
b) Liturgische Beauftragungs- und Sendungsfeier
„Der Pastoralreferent / die Pastoralreferentin wird in einer Messfeier durch den (Erz-)Bischof oder einen von ihm beauftragten Vertreter zum pastoralen Dienst bestellt. Die Beauftragung und
Sendung geschieht in einer verbindlichen Form.“ (ebd. 5.2)
In allen Diözesen findet diese Liturgische Beauftragungs- und Sendungsfeier statt. Sie wird in einigen Diözesen gemeinsam mit der Berufsgruppe der Gemeindereferenten/innen gefeiert; in einigen
jedoch eigenständig.
Anlässlich dieser Feier wird eine Urkunde überreicht. Diese dokumentiert, dass Pastoralreferent*innen ein geistliches Amt innehaben nach Can. 145 CIC.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Dauer der Berufseinführung (Spalte B) und dem Zeitpunkt der Zweiten Dienstprüfung (Spalte C).
Pastoralreferent*innen werden in einer liturgischen Feier vom Ortsbischof ausgesandt bzw. beauftragt. Der Zeitpunkt dieser Aussendungs- bzw. Beauftragungsfeier wird ebenfalls in der Tabelle
dargestellt (Spalte D).
Findet die Aussendungs- bzw. Beauftragungsfeier gemeinsam mit den Gemeindereferent:innen statt?
In den meisten Bistümern findet sie gemeinsam mit den Gemeindereferent*innen statt.
Lediglich in Freiburg, München und Rottenburg-Stuttgart findet sie nach Berufsgruppen statt, was auch mit der höheren Zahl der Auszusendenden und der Praxis seit den 70er Jahren zusammenhängt.
„Die Phase der Fortbildung beginnt mit der unbefristeten Einstellung nach der Zweiten Dienstprüfung und umfasst die gesamte Zeit des hauptberuflichen Dienstes als Pastoralreferent/-referentin.“ (ebd. 4.3)