4.11.20 - Selbstverpflichtung des BVPR

Schuldbekenntnis und Selbstverpflichtung sind notwendige erste Schritte

Der Berufsverband der Pastoralreferent*innen Deutschlands macht sich die Voten 10 und 11 des Synodalforums 4 „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ zu eigen. Zum Votum 10 muss allerdings der Satz aus dem Schuldbekenntnisse der Bischöfe bei der Familiensynode ergänzt werden: „Wir bitten diese Menschen um Verzeihung.“
Dass die Synodalversammlung das Schuldbekenntnis beschließt und sich mit Votum 11 zu einem eigenen veränderten Handeln verpflichtet, sind notwendige erste Schritte, um glaubwürdig im Bereich der Sexuallehre Menschen wieder Orientierung anbieten zu können.


Die Vorlage des Synodalforums 4 für die Regionenkonferenzen am 4.9.2020 im Wortlaut:


Votum 10: Wir schließen uns dem Bekenntnis der deutschen Sprachgruppe bei der Familiensynode vom Oktober 2015 an: „Kirchliche Begleitung [ist] insbesondere in Situationen der Bedrängnis gefordert […]. Hier gilt es nicht nur anzuerkennen, was die Kirche leistet, sondern auch ehrlich zu sagen, was wir als Kirche versäumt haben: Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete.“


Votum 11 / Selbstverpflichtungserklärung: Wir [als Kirche] wissen, dass wir begangenes Unrecht nicht wieder gut machen können. Wir wollen aber einen wahrhaftigen und überprüfbaren Weg der Umkehr und der Erneuerung gehen.
11.1: Wir verpflichten uns in Treue zur Botschaft Jesu von der Liebe Gottes zu allen Menschen für eine Weiterentwicklung der Lehre und der Praxis der Kirche im Umgang mit menschlicher Sexualität Sorge zu tragen.

Beschlossen von der BVPR-Delegiertentagung am 4. November 2020